Förderprogramm DIGITAL JETZT – Was Sie wissen müssen

DIGITALISIERUNGSFÖRDERUNG

Förderprogramm DIGITAL JETZT - Alles, was Sie jetzt wissen müssen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hatte letztes Jahr das Förderprogramm „DIGITAL JETZT“ ins Leben gerufen. Ein Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen. Um hier einen Antrag zu stellen, ist die Teilnahme am Losverfahren und ein entsprechendes Losglück erforderlich.

Ist Ihnen diese Digitalisierungsförderung bekannt?

Mittelständische Unternehmen sind meist innovativ und zugleich traditionsbewusst aufgestellt. Dabei werden Trends und Entwicklungen mit etwas Zurückhaltung beäugt. Auch zeichnen wir uns hier in Deutschland weniger als technologische „First Mover“ aus.

Doch digitale Technologien und Know-how sind in der heutigen Wirtschaftswelt für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Die Corona-Krise hat diese Entwicklung zudem beschleunigt.

Allerdings verfügen KMU im Vergleich zu Großkonzernen über geringere Ressourcen und häufig auch weniger Digitalisierungs-Know-how.

Zur Finanzierung dieses Bedarfs stellen Bund und Länder weiterhin Fördermittel zur Verfügung. Das Ziel dabei ist, die Digitalisierung voranzutreiben, so dass wir den Anschluss nicht verlieren und unsere Wettbewerbsfähigkeit erhalten und weiter ausbauen können.

Bereits in der Vergangenheit hatten wir Ihnen Förderprogramme für die Digitalisierung vorgestellt.

Wir möchten Ihnen heute ein weiteres Förderprogramm näher präsentieren: „DIGITAL JETZT“ ist ein bundesweites Förderprogramm.

Es unterstützt KMU dabei, Arbeitsabläufe und Prozesse zu digitalisieren, um zukunfts- und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Ein zweiter Baustein im Förderprogramm „DIGITAL JETZT“ ist der Ausbau der digitalen Kompetenz der Beschäftigten.

1. Was wird beim Förderprogramm „DIGITAL JETZT“ gefördert?

Das BMWi fördert Investitionen in digitale Technologien und in digitales Know-how.

Demzufolge werden Digitalisierungsvorhaben gefördert bzw. „Investitionen in digitale Technologien“ – z.B. Soft- und Hardware (Fördermodul 1) sowie „Investitionen in die Mitarbeiterqualifizierung“ (Fördermodul 2), d.h. den Ausbau der digitalen Kompetenz innerhalb des Unternehmens.

Insbesondere im Fördermodul 1 werden Investitionen in datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Lösungen sowie IT-Security und Datenschutz gefördert.

Beim Förderprogramm „DIGITAL JETZT“ können KMU in einem oder in beiden Fördermodulen eine Förderung beantragen.

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen. Und bei Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken sogar bis zu 100.00 Euro pro Unternehmen.

Die Förderquote (in Prozent der Investitionskosten) wird nach Größe des Unternehmens gestaffelt:

  1. Bis zu 50 Mitarbeiter: bis zu 40%
  2. Bis zu 250 Mitarbeiter: bis zu 35%
  3. Bis zu 499 Mitarbeiter: bis zu 30% (Stand: April 2022)

Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.

Foerderprogramme Digital Jetzt-Statistiken

2. Wer wird beim Förderprogramm „DIGITAL JETZT“ gefördert?

Grundsätzlich sind mittelständische Unternehmen mit 3 bis 499 Mitarbeitern und einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland förderfähig.

Die Branche des Unternehmens spielt dabei keine Rolle. Denn das Förderprogramm DIGITAL JETZT ist branchenunabhängig – einschließlich Handwerk und freie Berufe.

Voraussetzung dabei ist, dass diese Unternehmen ein Digitalisierungsvorhaben planen bzw. einen Digitalisierungsplan erstellen, um sich weiterzuentwickeln und zukunfts- und wettbewerbsfähig zu bleiben.

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Mit Corona-Fördermittel die Digitalisierung Ihrer Firma fördern (Fachinterview mit Silke Bremser)

3. Wie läuft die Förderung „DIGITAL JETZT“ ab?

Die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Tool welches über das „DIGITAL JETZT“ Portal aufgerufen werden kann.

Um einen Antrag zu platzieren, müssen Sie sich erstmalig registrieren. Nach der erfolgreichen Anmeldung führt das Antragstool den Antragssteller durch die einzelnen Themenblöcke, die bei der Antragsstellung ausgefüllt werden müssen.

  1. Registrierung
  2. Unternehmensdaten 
  3. Kontaktdaten (Antragssteller, Geschäftsführung, Projektleitung, bevollmächtigte Person)
  4. Digitalisierungsplan
  5. Finanzierungsplan

Dabei werden ergänzende und notwendige Anlagen elektronisch hochgeladen.

Die Registrierung, Bestätigung zur Teilnahme am Zufallsverfahren und Antragsstellung sind ausschließlich über dieses Förderportal möglich.

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    4. Was muss ein Digitalisierungsplan beinhalten?

    Ihr Digitalisierungsplan soll möglichst konkret Ihr beantragtes Investitionsvorhaben beschreiben.

    Dementsprechend ist eine schlüssige Gesamtdarstellung Ihrer Beweggründe bzw. IST-SOLL-Situation wichtig. Dieser Plan besteht aus drei wesentlichen Teilen:

    Die Ausgangssituation: Hierbei geht es um die Darstellung des aktuellen Digitalisierungsstandes in Ihrem Unternehmen (bzw. in den für die Investition relevanten Unternehmensbereichen) anhand einer Selbsteinschätzung. So erhalten die zuständigen Sachbearbeiter einen Überblick Ihrer IST-Situation.

    Ihr Investitionsvorhaben: In diesem Teil schildern Sie das geplante Investitionsvorhaben, Ihre Ziele und die konkreten Verbesserungen für Ihr Unternehmen oder Geschäftsbereiche (z.B. in Bezug auf Geschäftsfelder, Unternehmensprozesse, IT-Sicherheit, Digitalisierungs-Know-how der Mitarbeiter)

    Die nachhaltige Wirkung der Investition: Im letzten Teil werden die voraussichtlich zu erwartenden Effekte der digitalen Investition auf die weitere Unternehmensentwicklung dargestellt.

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    5. Ein "DIGITAL JETZT" Beispiel

    Beispiel: Die Digitalisierung im Einkauf  

    Der Prozess von der Bedarfsanforderung bis hin zur Lieferung erfolgt aktuell manuell mit Papier oder per E-Mail.

    Durch eine Beschaffungsmanagementsoftware, wie beispielsweise eine ERP-Software, wird der komplette Prozess digitalisiert.

    Dabei spart das Unternehmen nach der Implementierung der Lösung pro Bestellung rund 47 Euro Prozesskosten.

    6. Nutzen Sie Ihre Digitalisierungschance - Wir begleiten Sie dabei

    Das Förderprogramm „DIGITAL JETZT“ bietet Ihnen eine hervorragende Chance, Ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren und zu verbessern, wodurch Sie Ihre Wettbewerbsvorteile weiter stärken können.

    Wichtig zu wissen ist, dass die Förderung „DIGITAL JETZT“ als Zuschuss gewährt wird, der von Ihnen nicht zurückgezahlt werden muss. Auch haben Sie als Unternehmen prinzipiell ein Jahr Zeit, das geförderte Digitalisierungsprojekt umzusetzen.

    Gerne beraten und unterstützen wir Sie hier umfassend und kostenfrei, auch bei der Erstellung des Digitalisierungsplans und der Einreichung des Förderantrags. Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Förderprogramme ist bei uns Jutta Nowak.

    Nützliche Links zum Förderprogramm „DIGITAL JETZT“:

    1. „DIGITAL JETZT“  – neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstandes
    2. Wichtige Fragen rund um die Förderung mit „DIGITAL JETZT
    3. Broschüre Mittelstandspolitik des BMWI: „Wertschätzung – Stärkung – Entlastung“  
    4. Richtlinie zum Förderprogramm „DIGITAL JETZT“ – Investitionsförderung für KMU  

    Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen zum neuen Förderprogramm DIGITAL JETZT? Gerne können Sie hier einen Kommentar hinterlassen oder sich direkt bei uns melden. Auf jeden Fall freuen wir uns auf Ihr Feedback!

     

    HINWEIS: Die im Blog-Artikel enthaltenen Informationen stellen keine Finanz-, Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung dar und sind nicht als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln oder sonstigen Entscheidungen zu verstehen. Die aufgeführten Informationen sind nur als unverbindliche Hinweise und Informationen zu eigenen Entscheidungsfindung zu verstehen.

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