Förderprogramm DIGITALISIERUNGSPRÄMIE PLUS – Handeln Sie jetzt

DIGITALISIERUNGSFÖRDERUNG

Förderprogramm DIGITALISIERUNGSPRÄMIE PLUS - Handeln Sie jetzt

HINWEIS

Achtung, geänderte Förderkonditionen ab 1. März 2022!

Sie führen ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg? Jetzt ist es Zeit, trotz der Coronakrise, in die Digitalisierung Ihres Unternehmens zu investieren!

Wir hatten Ihnen schon in der Vergangenheit Förderprogramme für die Digitalisierung vorgestellt.

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat in Kooperation mit der L-Bank das neue Förderprogramm „Digitalisierungsprämie Plus“ gestartet.

Eine Antragstellung ist ab sofort möglich (Update: März 2022).

Mit dem Förderprogramm Digitalisierungsprämie Plus können Sie frühzeitig in die Digitalisierung Ihres Unternehmens investieren und so auch zukünftig wettbewerbsfähig bleiben.

1. Was wird beim Förderprogramm „DIGITALISIERUNGSPRÄMIE PLUS“ gefördert?

„Investitionen in digitale Technologien“ – Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Lösungen, Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserungen der ITK-Sicherheit sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen.

„Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“Schulungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des neuen Digitalisierungsprojekts.

Nicht gefördert werden: Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardware wie z.B. Notebooks, Tablets, Smartphones oder Software wie z.B. übliche Betriebssysteme oder klassische Bürosoftware).

Foerderprogramme Digital Jetzt-Statistiken

2. Wer wird beim Förderprogramm „DIGITALISIERUNGSPRÄMIE PLUS“ gefördert?

Prinzipiell sind mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern und einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg förderfähig. Demensprechend investieren Sie in Baden-Württemberg.

Die Branche des Unternehmens spielt dabei keine Rolle. Auch das Förderprogramm Digitalisierungsprämie Plus ist branchenunabhängig – einschließlich Handwerk und freie Berufe.

Weitere Kriterien, die zu berücksichtigen sind:

  • An Ihrem Unternehmen ist kein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sowie keine öffentliche Stelle zu 25 % oder mehr beteiligt.
  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts.
  • Falls Ihr Unternehmen bereits schon einmal eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses bei Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein.

3. Wie läuft die Förderung „DIGITALISIERUNGSPRÄMIE PLUS“ ab?

Eine Antragsstellung ist vor Beginn des Vorhabens erforderlich, damit das Vorhaben überhaupt gefördert werden kann.

Dies bedeutet auch, dass vor Antragsstellung noch keine Auftragsvergaben erfolgt sein dürfen.

Ein Beginn des Vorhabens nach Antragseingang aber vor Zusage der L-Bank erfolgt auf eigenes Risiko des Antragsstellers.

Unterstützt werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 5.000 Euro und 100.000 Euro.

Die Fördermittel können entweder als Zuschuss oder als Darlehen in Anspruch genommen werden.

Für Vorhaben von 5.000 bis 40.000 Euro gibt es 40 Prozent Förderung, maximal jedoch 4.000 Euro. Für Digitalisierungsvorhaben in der Größenordnung von über 40.000 Euro bis 100.000 Euro beträgt der Zuschuss 10 Prozent. Dabei wird der Betrag maximal aber auf 10.000 Euro gedeckelt.

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimis Beihilfe.

Es gelten folgende Konditionen für die Darlehensvariante:

Hierbei handelt es sich um ein Förderdarlehen im Hausbankverfahren mit Tilgungszuschuss. Die Kredithöhe liegt zwischen 5.000€ und 100.000 € mit einer Laufzeit von 5, 7 oder 10 Jahren (tilgungsfrei: 0-2 Jahre)

4. Fristen, Auszahlung und Kombination mit anderen Förderprogrammen

Fristen zur Umsetzung und Auszahlungsmodalitäten

Das Digitalisierungsvorhaben muss innerhalb von 12 Monaten nach Erlass des Zuwendungsbescheids durchgeführt werden.

Spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss der Verwendungsnachweis bei der L-Bank vorgelegt werden. Abweichungen sind in Einzelfällen auf Antrag möglich.

Dabei erfolgt die Auszahlung der Zuwendung in einer Summe nach Vorlage des Verwendungsnachweises. Hierfür ist das bereitgestellte Verwendungsnachweisformular zu nutzen und bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Dieses Formular können Sie online finden.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Die Kombination mit dem Förderprogramm „Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante“ oder mit anderen öffentlichen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ist ausgeschlossen.

Foerderprogramm Digitalisierungsprämie Plus - digitale Prozesse

5. Nutzen Sie Ihre Digitalisierungschance - Wir begleiten Sie dabei

Das Förderprogramm Digitalisierungsprämie Plus bietet Ihnen eine ausgezeichnete Chance, Ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren und zu verbessern, wodurch Sie Ihre Wettbewerbsvorteile nachhaltig stärken können.

Wichtig zu wissen ist, dass die Förderung Digitalisierungsprämie Plus auch als Zuschuss gewährt werden kann, der von Ihnen nicht zurückgezahlt werden muss.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie hier umfassend und kostenfrei, auch bei der der Einreichung des Förderantrags. Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Förderprogramme ist bei uns Jutta Nowak.

Nützliche Links zum Förderprogramm Digitalisierungsprämie Plus:

  1. „DIGITALISIERUNGSPRÄMIE PLUS“  – neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstandes
  2. „DIE ERSTE VARIANTE – DIGITALISIERUNGSPRÄMIE PLUS“ – Der Zuschuss 
  3. „DIE ZWEITE VARIANTE – DIGITALISIERUNGSPRÄMIE PLUS“ – Das Darlehen   

6. Beispiele zur Förderung "DIGITALISIERUNGSPRÄMIE PLUS"

Einige Beispiele für Förderprojekte:

  • Integration von CRM (Customer-Relationship-Management-Systemen) an das MES (Manufacturing Execution System: Digitale Kundenschnittstelle)
  • Vernetzung der ERP (Enterprise-Ressource-Planning) – und Produktionssysteme (Machine-to-machine-Communcation) – Industrie 4.0
  • Einführung medienbruchfreier (Produktions-)-Systeme
  • Integration mobiler Betriebsgeräte in der Produktionssteuerung
  • Implementierung von ganzheitlichen IT-Sicherheitslösungen und -konzepten
  • Aufbau der IT-Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data Anwendungen)
  • Digitalisierung der Wertschöpfungskette: Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-Commerce/ e-procurement)

Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen zum Förderprogramm DIGITALISIERUNGSPRÄMIE PLUS? Gerne können Sie hier einen Kommentar hinterlassen oder sich direkt bei uns melden. Auf jeden Fall freuen wir uns auf Ihr Feedback!

Auf dem neuesten Stand bleiben

IT & Business Newsletter

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und bleiben Sie auf dem Laufenden. Verpassen Sie keine nützlichen Tipps, wie Sie Ihren Geschäftsalltag sicher und effizient gestalten können. Erkundigen Sie sich auch über Trends, die unsere Unternehmenswelt nachhaltig verändern werden.

Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen und verstanden, dass WUD wissenswerte Neuigkeiten rund um IT & Business Themen an die von mir angegebene E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen kann. Ich kann diesen Newsletter jederzeit abbestellen und somit die Auswertung und Nutzung meiner Daten gegenüber WUD widersprechen (). Diese Seite ist durch das Google reCAPTCHA vor Spam-Anfragen geschützt. Es gelten die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen.

    Schreiben Sie einen Kommentar