Gesetzliche Änderungen in der Entgeltabrechnung 2022

HR-Software

Gesetzliche Änderungen in der Entgeltabrechnung 2022

Wie auch im letzten Jahr, so begrüßen uns auch in diesem Dezember diverse gesetzliche Änderungen in der Entgeltabrechnung für 2022. Das wiederum bedeutet erhöhter administrativer Aufwand für alle HR-Abteilungen.

Um Sie bei Ihren Vorbereitungen zum Jahreswechsel 2022 zu unterstützen, haben wir auch diesmal die wichtigsten Änderungen und Anpassungen zusammengefasst und präsentieren sie in diesem Blog-Artikel.

1. Der Mindestlohn steigt auch 2022 stufenweise

Schon 2021 wurde der gesetzliche Mindestlohn innerhalb eines Jahres zweimal angehoben. Aktuell gilt der Stundensatz von 9,60 €.

Im neuen Jahr werden zwei weitere Anpassungen folgen. Gleich zum 01.01.2022 erhöht sich der Mindestlohn auf 9,82 €, um dann zum 01.07.2022 auf 10,45 € zu steigen.

Am besten prüfen Sie Ihre bestehenden Arbeitsverträge. Eventuell müssen bereits vereinbarte Löhne der Mitarbeiter auf den neuen Mindestlohn angepasst werden.

Aktuelle Minijob-Grenze muss beachtet werden

Die bereits definierte Minijob-Gehaltsgrenze von 450 € bleibt auch 2022 bestehen. Demensprechend müssen Unternehmen regeln, wie sie die Minijob-Beschäftigung regeln.

Schöpfen Minijobber mit dem erhöhten Mindestlohn den Minijob-Schwellenwert vollständig aus, gibt es zwei Lösungen: a) Der Minijob wird automatisch sozialversicherungspflichtig. b) Die bzw. der Minijobber wird weniger Stunden arbeiten müssen.

Die maximale Beschäftigungszeit beträgt dann bei Minijobbern 45,82 Stunden monatlich.

Minijob: Elektronische Übermittlung der Steuer-ID

Da wir uns gerade mit den Anpassungen im Minijob-Bereich beschäftigen, gibt es dazu noch eine neue Regelung, die zu beachten ist.

Ab Januar 2022 muss der Arbeitgeber die Steuer-ID der Minijobber an die Bundesknappschaft im elektronischen Meldeverfahren übermitteln. Dies gilt unabhängig davon, ob eine pauschale oder individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse vorgenommen wird. Auch die Art der Versteuerung muss übermittelt werden.

Gesetzliche Änderungen in der Entgeltabrechnung 2022-MIndestlohn und Minijob

2. Was passiert mit dem Kurzarbeitergeld 2022?

Während der Corona-Krise haben die erleichterten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld (KUG) viele Unternehmen finanziell unterstützt.

Auch die neue Bundesregierung plant weiterhin dieses Instrument zu nutzen, um die wirtschaftlichen Folgen der anstehenden Corona-Pandemie zu lindern.

Die KUG-Sonderregelungen vom letzten Jahr wurden teilweise mehrmals verlängert. Viele dieser angepassten Regelungen werden auch 2022 weitergeführt.

Hierfür wurde die Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (KugverIV) im letzten Monat beschlossen.

Sonderregelungen wurden teilweise verlängert

Bis voraussichtlich Ende März 2022 gelten weiterhin folgende (Sonder)regeln:

  • Mindestens 10% der Beschäftigten im Unternehmen müssen vom Arbeitsausfall betroffen sein, um Kurzarbeitergeld zu beantragen. Minijobber zählen hier dazu, auch wenn sie kein KUG erhalten. Dagegen werden Auszubildende nicht berücksichtigt.
  • Kurzarbeitergeld kann weiterhin maximal für 24 Monate bezogen werden. Die „normale“ maximale Bezugsdauer ist eigentlich 12 Monate.
  • Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben auch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter.
  • Es ist nicht erlaubt, dass Arbeitnehmer negative Arbeitszeitsalden aufbauen, um Saison-KUG oder konjunkturelles Kurzarbeitergeld zu erhalten.
  • Im November hieß es, dass ab Januar 2022, unabhängig der Bezugsdauer, wieder die klassischen Beitragssätze von 60% und 67% des ausgefallenen Netto-Lohns gelten sollen.

Update: Jetzt plant das Arbeitsministerium eine erneute Anhebung des Kurzarbeitergeldes. Diesmal sogar auf bis zu 87%.

Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Für das erste Quartal 2022 erhalten Unternehmen eine Erstattung auf die von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50%.

Wenn die Mitarbeiter während ihrer Kurzarbeit anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren, kann eine zusätzliche Erstattung von 50% beantragt werden.

Gesetzliche Änderungen in der Entgeltabrechnung 2022-Kurzarbeitergeld

3. Der Corona-Bonus wurde verlängert

Arbeitgeber können noch bis März 2022 ihren Mitarbeitern den steuerfreien Betrag von bis zu 1.500 € gewähren. Dieser Corona-Bonus wurde verlängert, und steht für die Wertschätzung der Arbeitgeber in Krisenzeiten wie diese.

Diese wertschätzende Maßnahme muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn bzw. Gehalt erfolgen (keine Entgeltumwandlung!). Zudem ist diese Sonderleistung auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit.

go-digital Förderprogramm-autorisiertes Beratungsunternehmen WUD
JETZT BERATEN LASSEN

4. Pflegereform und Auswirkungen des GVWG

Gesetzliche Änderungen in der Entgeltabrechnung für das Jahr 2022 treten auch in den Bereichen Pflege und Gesundheit in Kraft.

Dabei ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) die Basis. Die meisten der Neuerungen werden ab 1. Januar umgesetzt.

Beispielsweise steigt ab Januar der Beitragszuschlag für Kinderlose in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25% auf 0,35% des Bruttogehalts (ab dem 23. Lebensjahr).

Dagegen betrifft dieser Zuschlag nicht die Arbeitgeber. Diese zahlen für ihre Beschäftigte die Hälfte des Beitrags, aber ohne den erwähnten Kinderlosenzuschlag.

Eine weitere wichtige Neuerung ist die Bezahlung der Altenpflege nach Tariflohn. Damit soll der Beruf attraktiver werden.

Zudem wird ein Zuschuss zur Finanzierung der Pflegeversicherung eingeführt. Dieser Bundeszuschuss beträgt eine Milliarde Euro jährlich. Die Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose um 0,1% sichert zusätzlich 400 Millionen Euro im Jahr.

5. Was Sie zur Sozialversicherung 2022 wissen müssen

Gesetzliche Änderungen in der Entgeltabrechnung für das Jahr 2022 betreffen auch das DEÜV-Meldeverfahren, den Datenaustausch mit der Rentenversicherung bzgl. Zuzahlungsbefreiung und einige weitere Bereiche, die wir in diesem Teil erläutern.

Das DEÜV-Meldeverfahren

Ab Januar werden Neuerungen in der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) für geringfügig Beschäftigte umgesetzt.

Zum Beispiel ist eine Jahresmeldung 2021 demnächst zu erstellen, die innerhalb der DEÜV-Meldungen als neue Steuerdatengrundlage für geringfügig Beschäftigte wird. Außerdem muss die Identifikationsnummer für alle Aushilfskräften in den Systemen gepflegt werden.

Anmeldung zur Sozialversicherung

Für die erstmalige Vergabe einer deutschen Versicherungsnummer ist zwingend sowohl das Geburtsland als auch der Geburtsort anzugeben. Dies gilt ab Januar bei Anmeldungen ohne eine vorhandene Versicherungsnummer.

Mit der zusätzlichen Angabe des Geburtsortes sollen Dubletten bzw. die Doppelvergabe von Versicherungsnummern vermieden werden.

Das rvBEA-Verfahren

Ab dem 1. Januar 2022 ist das rvBEA-Verfahren für die Arbeitgeber verpflichtend. Dies ist ein weiterer Schritt zur Digitalisierung in der Rentenversicherung. Dabei bedeutet BEA: „Bescheinigungen elektronisch anfordern“.

Mit Hilfe von diesem erweiterten Datenaustausch-Tool können Rentenversicherungsträger bei einem Arbeitgeber Bescheinigungen elektronisch anfordern. Auch können Anträge von Arbeitgeberseite und Rückantworten eingeholt werden.

Zur Vorgehensweise: Die Rentenversicherung übermittelt einen leeren Datensatz an den Arbeitgeber. Anschließend muss dieser die leere Felder bis zum Folgetag ausfüllen und an die Rentenversicherung zurücksenden oder einen bestimmten Hindernisgrund haben.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) wird das klassische, papierbezogene Verfahren der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) von gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern ablösen.

Demensprechend werden zukünftig die Arbeitsunfähigkeitsdaten (AU-Daten) vom ausstellenden Arzt direkt an die Krankenkassen elektronisch übermittelt.

Die Umstellung auf ein digitales Verfahren wurde schrittweise geplant.

Nach der Phase 1, dem Datenaustausch zwischen Ärzten und Krankenkassen, die seit dem letzten Quartal 2021 läuft, folgt die Phase 2 ab Januar 2022. In dieser zweiten Phase werden nun die Arbeitgeber eingebunden. Bis Juni gilt eine Übergangsperiode, die im Juli 2022 abläuft und die eAU verpflichtend wird.

Das digitale Verfahren soll den ganzen Prozess beschleunigen. Versicherte werden entlastet, da diese ihre Bescheinigungen nicht mehr an den Arbeitgeber und der Krankenkassen übermitteln müssen.

Hinweis: Die eAU betrifft auch geringfügig Beschäftigte, aber nicht privat versicherte Arbeitnehmer.

E-Book-Download

Kostenfreies E-Book von Sage: Lohnwegweiser 2022 - Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel 2021/2022

Der kostenfreie Ratgeber von Sage enthält gesetzliche Änderungen und Neuerungen rund um die Lohnbuchhaltung 2022 sowie diverse Checklisten und Aufgabenlisten, damit Sie den Jahresabschluss 2021 erfolgreich hinter sich bringen.

Laden Sie jetzt das kostenlose Sage-E-Book Lohnwegweiser 2022 herunter.


    Diese Seite ist durch das Google reCAPTCHA vor Spam-Anfragen geschützt. Es gelten die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen.

    6. Arbeitgeberzuschuss zur bAV bei Entgeltumwandlung

    Einige gesetzliche Änderungen 2022 bringen große Herausforderungen mit sich mit. So auch der verpflichtende Arbeitsgeberzuschuss zur bAV.

    Ab Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen Zuschuss zu zahlen. Bis jetzt hat sich die Zuschusspflicht nur für neue Verträge in der bAV beschränkt.

    Prinzipiell hat 2022 jeder Arbeitgeber, der eine Entgeltumwandlung in der bAV durchführt und dabei Sozialversicherungsbeiträge einspart, 15% des umgewandelten Entgelts, maximal jedoch die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss zu leisten.

    Das sind zentrale, gesetzliche Änderungen in der Entgeltabrechnung, die 2022 auf alle Unternehmen zukommen. Welche dieser Neuerungen stellen Ihre Personalabteilung vor großen Herausforderungen? Oder sind diese in Ihrem Unternehmen ohne großen Aufwand umzusetzen?

    Tipp: Laden Sie das Sage E-Book „Lohnwegweiser 2022“ kostenlos herunter, um Arbeitsentgelt- und Freibetragsgrenzen, Checklisten, Zahlungstermine und vieles mehr für Ihren Personalbereich 2022 zu durchblicken. 

    Auf dem neuesten Stand bleiben

    IT & Business Newsletter

    Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und bleiben Sie auf dem Laufenden. Verpassen Sie keine nützlichen Tipps, wie Sie Ihren Geschäftsalltag sicher und effizient gestalten können. Erkundigen Sie sich auch über Trends, die unsere Unternehmenswelt nachhaltig verändern werden.

    Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen und verstanden, dass WUD wissenswerte Neuigkeiten rund um IT & Business Themen an die von mir angegebene E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen kann. Ich kann diesen Newsletter jederzeit abbestellen und somit die Auswertung und Nutzung meiner Daten gegenüber WUD widersprechen (). Diese Seite ist durch das Google reCAPTCHA vor Spam-Anfragen geschützt. Es gelten die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen.