Checkliste – Ist Ihre Arbeitszeiterfassung schon mit dem EuGH-Urteil konform?

EU-Pflicht zur Zeiterfassung

Checkliste - Ist Ihre Arbeitszeiterfassung mit dem EuGH-Urteil konform?

Alle Arbeitgeber der EU müssen zukünftig die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter komplett und systematisch erfassen. Ist Ihre Arbeitszeiterfassung schon fit für das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019? Umfasst diese auch den Beschluss des BAG vom 13.09.2022? Unsere Checkliste gibt Ihnen die Antwort. Laden Sie diese jetzt kostenlos herunter.

Checken Sie jetzt Ihre Arbeitszeiterfassung

Unsere Checkliste zeigt Ihnen, inwiefern Ihre bestehende Arbeitszeiterfassung konform mit dem aktuellen EuGH-Urteil ist. Dabei liefert sie Ihnen Kontrollpunkte und Handlungsempfehlungen. Jetzt kostenlos herunterladen!


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    Checkliste-Arbeitszeiterfassung-EuGH-Urteil-unser mobiles Hauptbild zeigt ein Mitarbeiter am PC arbeiten
    EuGH-Vorgaben erfüllen

    Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der EuGH- und BAG-Vorgaben

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    Objektive, verlässliche und zugängliche Zeiterfassung

    Ihr Zeiterfassungssystem muss eine objektive, verlässliche und zugängliche Arbeitszeiterfassung ermöglichen. Sowohl für die Sachbearbeiter als auch für alle Mitarbeiter. Übrigens zeigt Ihnen unsere Checkliste, was hier konkret gemeint ist. Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragen und der Umsetzung der Vorgaben.

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    Vollständige und genaue Dokumentation

    Sowohl Arbeitszeiten als auch Pausenzeiten und Überstunden müssen täglich und minutengenau dokumentiert sein. Eine Mammutaufgabe? Wir sind hier anderer Meinung. Dabei gibt Ihnen unsere Checkliste erste Einblicke, wie Sie die Verwaltung einfach gestalten. Anschließend sind wir für alles Weitere für Sie da.

    03
    Einhaltung der gesetzlichen Regularien

    Sie benötigen ein rechtskonformes, zeitgemäßes Zeiterfassungssystem, das auch gesetzliche Überstunden und Mindestruhezeiten vollständig abbilden kann. Wollen Sie mehr darüber erfahren? Bei uns sind Sie genau richtig. Jedenfalls entnehmen Sie erste Informationen unserer Checkliste.

    Unsere Checkliste zur Arbeitszeiterfassung nach dem EuGH-Urteil unterstützt Sie:

    • bei Ihrer Vorbereitung für ein rechtskonformes Zeitmanagement
    • bei Ihrer Überprüfung auf was Sie achten sollen
    • bei der Aufdeckung Ihrer Optimierungspotenziale

    Checkliste, EuGH-Urteil, Beschluss des BAG zur Arbeitszeiterfassung. Sind Sie überfragt? Das sind die Hintergründe.

    Am 14.05.2019 hat das Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass zukünftig Unternehmen der EU vollständig und systematisch alle Arbeitszeiten erfassen müssen. Dementsprechend wird dieses EuGH-Urteil (C-55/18) immer mehr diskutiert. Als Reaktion darauf beschloss das Bundesarbeitsgericht am 13.09.2022, dass der Arbeitgeber nach §3 Abs. 2 NR. 1 ArbSchG verpflichtet ist, ein System zur Arbeitserfassung einzuführen. In unserem WUD-Blog-Artikel zum EuGH-Urteil können Sie sich ein genaueres Bild machen.

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    14.05.19 - EuGH-Urteil

    Das Europäische Gerichtshof entscheidet sich für eine vollständige und systematische Arbeitszeiterfassung aller EU-Unternehmen.

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    Anfang 2020 - Gesetzentwurf

    Das Bundesarbeitsministerium arbeitet nun an der Umsetzung der Vorgaben des EuGH-Urteils. In den kommenden Monaten wird ein Gesetzentwurf erwartet.

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    13.09.22 - Beschluss vom Bundesarbeitsgericht (BAG)

    Der Beschluss des BAG verpflichtet den Arbeitgeber dazu, ein System einzuführen, welches die geleistete Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst.

    Mit Sage HR Zeitmanagement ist Ihre Arbeitszeiterfassung EuGH-konform

    Viele unserer Kunden nutzen seit Jahren die HR-Software Sage HR Zeitmanagement. Dabei arbeiten sie nicht nur rechtskonform, sondern haben ein Werkzeug, das ihr Zeitmanagement einfach, flexibel und intuitiv macht.

    Laden Sie unsere Checkliste für die Arbeitszeiterfassung nach dem aktuellsten EuGH-Urteil herunter. Denn wir haben für Sie kurz und knapp zusammengefasst, worauf es nach dem EuGH-Urteil bei einer Arbeitszeiterfassung wirklich ankommt. Und nicht nur das, wir decken auch Optimierungspotenziale auf und stellen Ihnen Handlungsempfehlungen zur Verfügung.

    Haben Sie Fragen oder Anregungen zum EuGH-Urteil und zur Arbeitszeiterfassung? Gerne können Sie sich auch per E-Mail oder per Telefon (07021 92021 41) bei uns direkt melden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

    Wir helfen Ihnen gerne weiter

    Haben Sie allgemeine Fragen zur Sage HR Suite oder unserem Leistungsangebot? Suchen Sie gezielt nach Informationen zu einem bestimmten IT-Produkt? Wollen Sie konkret wissen wie Sie Ihr Unternehmen fit für die digitale Zukunft machen können? Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne. Persönlich, unverbindlich und kostenlos.

    Kontakt Stefanos Belevegkas mobile Ansicht